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   BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04   

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https://dejure.org/2004,7338
BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04 (https://dejure.org/2004,7338)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04 (https://dejure.org/2004,7338)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 (https://dejure.org/2004,7338)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine vorläufige Regelung im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 11 Abs. 1
    Schutzbereich der Freizügigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsrecht an Grundstück durch Art. 11 GG geschützt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04
    Art. 11 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 43, 203 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04
    Art. 11 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 43, 203 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 104, 51 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 104, 51 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 104, 51 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04
    Art. 11 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 43, 203 ; 80, 137 ).
  • BVerwG, 29.09.2008 - 7 B 20.08

    Rahmenbetriebsplan, Zulassung; Braunkohlentagebau; Eigentümer; Wohngrundstück;

    Ebenso wie die Möglichkeit des Zuzugs an einen bestimmten Ort hängt auch die Möglichkeit des Verbleibs an dem einmal gewählten Ort von rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ab, die durch Art. 11 Abs. 1 GG nicht erfasst und garantiert werden (so der Sache nach Bundesverfassungsgericht, Beschluss 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 - juris; BVerwG, Beschluss vom 28. September 1972 - BVerwG 1 B 23.72 - Buchholz 11 Art. 11 GG Nr. 7).
  • BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvQ 28/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Dies setzt einen hinreichend substantiierten und schlüssigen Vortrag des die Rechtsverletzung enthaltenden Vorgangs voraus, damit das Bundesverfassungsgericht die genannten erforderlichen Prüfungen selbständig vornehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 46/19

    Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten

    Der Antrag nach § 32 BVerfGG hat keinen Erfolg, weil er nicht den Anforderungen entspricht, die nach § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG an die Begründung eines Eilrechtsschutzbegehrens zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 26.08.2016 - 2 BvQ 46/16

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung des Landes Berlin zur Überlassung einer

    Dies setzt einen hinreichend substantiierten und schlüssigen Vortrag des die Rechtsverletzung enthaltenden Vorgangs voraus, damit das Bundesverfassungsgericht die genannten erforderlichen Prüfungen selbständig vornehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11

    Erfolgloser Eilantrag gegen Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel"

    1. Der Antrag nach § 32 BVerfGG hat jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil er nicht den Anforderungen entspricht, die nach § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG an die Begründung eines Eilrechtsschutzbegehrens zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 -, juris).
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 1744/10

    Ablehnung des Erlasses einer eA wegen unzureichender Substantiierung des

    Der Antrag nach § 32 BVerfGG hat jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil er nicht den Anforderungen entspricht, die nach § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG an die Begründung eines Eilrechtsschutzbegehrens zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet gegen die

    Damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen aus § 32 Abs. 1 BVerfGG selbständig prüfen kann, ist jedenfalls ein hinreichend substantiierter Vortrag des die Rechtsverletzung enthaltenden Vorgangs erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 1744/10 -, Rn. 1).
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